Klagen der Deutscher Umwelthilfe wegen falscher Werbeversprechen zu Klimaneutralität wirken

Klagen der Deutscher Umwelthilfe wegen falscher Werbeversprechen zu Klimaneutralität wirken: Immer mehr Unternehmen stoppen irreführende Werbung

Klagen der Deutscher Umwelthilfe wegen falscher Werbeversprechen zu Klimaneutralität wirken

Die vor einem Jahr gestartete neue Schwerpunktkampagne der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen wettbewerbswidrige Werbung mit angeblicher Klimaneutralität zeigt Wirkung: Nachdem die DUH bereits im vergangenen Jahr mehrere Unternehmen zum Stopp der Verbrauchertäuschung und Abgabe von Unterlassungserklärungen bewegt hat und gegen andere Firmen wie TotalEnergies und Shell Klage erhoben hat, verabschieden sich nun immer mehr Firmen von Werbung mit angeblicher Klimaneutralität. Der von der DUH abgemahnte Drogeriemarkt Rossmann hat in dieser Woche erklärt, zukünftig auf eine derartige Werbung bei seinen Produkten zu verzichten. Die Drogeriekette ist eines von 15 Unternehmen, die die DUH juristisch zum Ausstieg aus der Werbung mit vermeintlicher Klimaneutralität aufgefordert hat.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Der Verbraucherbetrug mit sogenannten Klimaneutralitätslabeln schädigt den Klimaschutz. Eine ehrliche Verbesserung der Umwelteigenschaften um wenige Prozent ist teurer als eine Pseudokompensation der Klimaschäden. Es ist gut, dass immer mehr Unternehmen die irreführenden Versprechungen der angeblichen Klimaneutralität ihrer Produkte stoppen. Wir werten dies auch als Erfolg unserer Klagestrategie. Das dreckige Geschäft mit Klimaneutralitätslabels ist zudem in vielen von uns untersuchten Fällen schlichtweg Betrug. Anstatt Produkte und Geschäftsabläufe tatsächlich umwelt- und klimafreundlicher zu gestalten, zahlen die Unternehmen auf dem freien Markt einen Bruchteil der für die tatsächliche Verbesserung ihrer Produkte anfallenden Kosten für sogenannte Emissionsgutschriften aus oft obskuren oder gar nicht existierenden Projekten in fremden Ländern. Wir werden in den kommenden Wochen unsere Kontrollen verschärfen und gegen Unternehmen weitere Klageverfahren eröffnen, die trotz dieser Fakten weiter falsche Klimaversprechen abgeben.“

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Die DUH hat im Rahmen ihrer Klageverfahren viele auf Waldschutz- und Aufforstung im globalen Süden basierende Kompensationsprojekte der beklagten Unternehmen geprüft und festgestellt, dass der Handel mit CO2-Zertifikaten in den seltensten Fällen den Projekten vor Ort zugutekommt. Die betrachteten Waldprojekte selbst eignen sich zudem nicht für eine Klimagas-Kompensation, da die langfristige Kohlenstoffbindung über Jahrhunderte nicht gegeben ist.

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung der DUH: „Es kann nicht sein, dass Unternehmen bei der Produktion in Deutschland CO2 verursachen und ihre Produkte dann als klimaneutral bewerben, weil sie Zertifikate kaufen, die die Emissionen an anderer Stelle angeblich ‚ausgleichen‘. Wir sehen, dass in den überprüften Fällen die Versprechungen einfach nicht stimmen. Solch irreführende Werbung werden wir notfalls auf dem Klageweg flächendeckend beenden.“

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Hintergrund:

Bereits im Mai 2022 leitete die DUH acht Verfahren gegen die Unternehmen Beiersdorf, BP, dm, Green Airlines, Mother Nature, Rossmann, Shell und TotalEnergies ein. Fünf der Verfahren (Beiersdorf, BP, dm, Shell und TotalEnergies) sind derzeit noch an den Landgerichten Düsseldorf, Hamburg und Karlsruhe anhängig, da sich die Unternehmen gegenüber der DUH nicht verpflichten wollten, Verbraucherinnen und Verbraucher transparent zu informieren. Erst vergangene Woche hat die DUH juristische Schritte gegen sieben weitere Firmen eingeleitet: HelloFresh, Eurowings, Faber-Castell, Netto, Danone, Tyczka Energy und 1. FC Köln.

Pressemeldung von  DUH

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