Neuer Dienstwagen-Check der Deutschen Umwelthilfe: Drei Viertel der Spitzenpolitikerinnen und -politiker nutzen Klimakiller-Fahrzeuge

Neuer Dienstwagen-Check der Deutschen Umwelthilfe: Drei Viertel der Spitzenpolitikerinnen und -politiker nutzen Klimakiller-Fahrzeuge

Neuer Dienstwagen-Check der Deutschen Umwelthilfe: Drei Viertel der Spitzenpolitikerinnen und -politiker nutzen Klimakiller-Fahrzeuge

Die selbsternannte Klimaregierung fällt im 17. Dienstwagen-Check der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erneut krachend durch. Mit durchschnittlich 187 g/km CO2-Emissionen überschreiten die Fahrzeuge von 6 von 9 Bundesministerinnen und -ministern den europäischen Flottengrenzwert von 95 g/km auf der Straße deutlich. Schlusslicht ist Justizminister Marco Buschmann, dessen Dienstwagen den EU-Flottengrenzwert um das 2,5-fache verfehlt. Lediglich die Bundesministerinnen Lisa Paus, Svenja Schulze und Steffi Lemke halten mit ihren Elektroautos den CO2-Grenzwert auf der Straße ein. Außerhalb des Kabinetts sieht es ähnlich aus: Insgesamt erhalten 190 von 257 befragten Spitzenpolitikerinnen und -politikern aus Bund und Ländern eine Rote Karte, weil ihre Dienstfahrzeuge mindestens 20 Prozent mehr CO2 ausstoßen als erlaubt. 113 davon setzen auf besonders klimaschädliche Plug-in-Hybride.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Zum 17. Mal haben wir die Dienstwagen der Spitzenpolitikerinnen und -politiker in Deutschland unter die Lupe genommen – wieder einmal mit entlarvendem Ergebnis: Die selbsternannte ‚Klimaregierung‘ ist weit davon entfernt, selbst klimafreundlich unterwegs zu sein. Zu viele der Regierungsmitglieder, einschließlich der Staatssekretärinnen und -sekretäre, setzen nach wie vor auf Plug-in-Hybride. Diese sehen auf dem Papier gut aus, sind tatsächlich aber wahre Klimakiller. Wenn die Bundesregierung nicht jede Glaubwürdigkeit verlieren will, muss sie dringend umsteuern. Dasselbe gilt auf Landesebene: Der Regierende Bürgermeister Berlins Kai Wegner setzt etwa auf einen Audi A 8, dessen realer CO2-Ausstoß viermal so hoch ist wie der Flottengrenzwert. Wir fordern alle Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker auf, jetzt mit gutem Beispiel voranzugehen und – wenn ein Dienstwagen unverzichtbar ist – auf emissionsarme Fahrzeuge zu setzen. Auch weitere Schritte sind längst überfällig, so etwa eine realistische Verbrauchskennzeichnung sowie ein Ende der Subventionierung klimaschädlicher Fahrzeuge.“

Trotz erneuter klarer Grenzwertverfehlung hat sich der durchschnittliche reale CO2-Ausstoß der abgefragten Dienstwagen im Vergleich zum Vorjahr von 219 g/km auf 165 g/km reduziert. Dies liegt an einem gesteigerten Anteil batterieelektrisch betriebener Dienstfahrzeuge auf 23 Prozent. Die DUH sieht daher in ihrer 17. Abfrage positive Tendenzen, aber dennoch dringlichen Handlungsbedarf.

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH: „Die wenigen Lichtblicke in unserem Dienstwagen-Check reichen noch lange nicht aus für eine Kehrtwende in Richtung Klimaschutz. Neben der Wahl des Antriebs geht es auch um die Dimensionierung des Fahrzeugs. Deswegen fallen hochgerüstete batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge in der Bewertung ebenfalls durch. Unsere Forderung richtet sich daher auch an die Hersteller, effiziente Modelle auf den Markt zu bringen, die tatsächlich und nicht nur auf dem Papier einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Batterieelektrische Antriebe sind nicht per se emissionsfrei, sondern ihre Klimawirkung hängt auch vom Anteil fossiler Energien im Strommix ab. Effizienzstandards auch für E-Fahrzeuge sind daher überfällig, ebenso wie eine transparente und ehrliche Verbrauchskennzeichnung.“

Weitere Ergebnisse:

Hintergrund:

Der 17. Dienstwagen-Check der DUH beruht auf einer Abfrage im Zeitraum von Dezember 2022 bis Februar 2023. Die Veränderungen in Berlin durch die Wiederholungswahl im Februar 2023 wurden durch eine zusätzliche Abfrage nach der Unterzeichnung der Koalitionsvereinbarung berücksichtigt. Die besonders geschützten Fahrzeuge des Bundeskanzlers, des Vizekanzlers, des Verteidigungsministers sowie der Außen- und Innenministerin und der Minister für Gesundheit und Finanzen fließen wie in den Vorjahren nicht in die Wertung ein. Amtsträgerinnen und Amtsträger, die nach Abschluss der Befragung das Amt gewechselt haben oder ausgeschieden sind, wurden nicht berücksichtigt. Dasselbe gilt für Neubesetzungen außerhalb des Befragungszeitraums.

Unterschiedliche CO2-Angaben für das gleiche Fahrzeugmodell ergeben sich zum Beispiel durch verschiedene Erstzulassungszeitpunkte und Ausstattungsvarianten.

Die Auswertung basiert auf der Emissionsangabe auf Basis des Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP). Dieser Wert ist maßgeblich für die Einhaltung des EU-weit bindenden Flottengrenzwertes bei Pkw-Neuzulassungen, der zur Zeit bei 95g CO2/km liegt. Dem Ranking liegt der CO2-Ausstoß im realen Fahrbetrieb zugrunde. Bei Elektro-, Wasserstoff- sowie reinen Verbrennerfahrzeugen (Diesel und Benzin) basiert dieser auf offiziellen Angaben eines jeden Fahrzeugs, da die WLTP-Werte mit den Messergebnissen von Fahrzeugtests unterschiedlicher Medien meist übereinstimmen. Bei Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen wird mithilfe eines reichweitenspezifischen Utility Faktors (ICCT Studie 2017) der CO2-Ausstoß im reinen Verbrennermodus ermittelt, da diese Fahrzeuge vorwiegend mit leerer Batterie (ICCT Studie 2022) gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit teilelektrischem oder vollelektrischem Antrieb wurde der CO2-Gehalt des deutschen Strommixes nach aktuellsten Angaben des Umweltbundesamtes für das Jahr 2022 herangezogen.

Pressemeldung von  DUH

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