Drogeriemarktkette dm gibt Unterlassungserklärung zu Falschaussagen über Klimaneutralitätsurteil ab
Die Drogeriemarktkette dm nimmt nach Aufforderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) falsche Behauptungen nach der gerichtlichen Niederlage von dm zurück. Die DUH hatte vor dem Landgericht Karlsruhe erreicht, dass dm die eigenen Produkte nicht wie bisher mit der Kennzeichnung „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ bewerben darf.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
„Auf unsere gestrige Abmahnung zu falschen Behauptungen in der Pressemitteilung von dm hat die Drogeriemarktkette am heutigen Tag eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die von uns gestern abgemahnten Äußerungen wird dm nicht mehr veröffentlichen. Die Pressemitteilung ist von dm entsprechend geändert worden.“
Hintergrund:
In der Klage der DUH gegen dm ging es auch um das „Ob“ der Auslobung der Produkte als „klimaneutral“, nicht nur um die Aufmachung der Produkte. Die mit einem Waldschutzprojekt in Peru begründete Auslobung war inhaltlich nicht geeignet, um von einer „Klimaneutralität“ zu sprechen. Zudem hatte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch im Verfahren mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass er die Bewerbung der Produkte als „umweltneutral“ noch bedenklicher findet, als die Bewerbung mit „klimaneutral“, da mit dem wissenschaftlichen Ansatz nur eine finanzielle Umrechnung bestimmter Umweltnachteile stattfindet.