Vorteile und Risiken für Unternehmen, Kryptowährungen als Zahlungsmittel zu akzeptieren
Bitcoin und andere Kryptowährungen positionieren sich als Zahlungsmittel der Zukunft. Schnell, günstig und ohne Banken und Unternehmen ermöglichen sie den Austausch von digitalen Währungen. Allerdings gestaltet sich die Akzeptanz von Kryptowährungen aus der Sicht eines Unternehmens noch immer schwierig. Zwar ist es ein spannendes Experiment, welches sich sogar lohnen könnte. Doch neben dem regulatorischen Rahmen gibt es auch ein paar technische Aspekte zu beachten.
Der Kauf von Kryptowährungen wie Bitcoin ist mittlerweile einfacher als der Kauf von Aktien. Auch wenn sich viele nicht trauen oder sie sich schlicht fragen, wo man denn Kryptowährungen kaufen kann, gibt es dennoch eine stetig wachsende Zahl an Menschen, die ihre Coins und Tokens als Zahlungsmittel verwenden wollen. Als Unternehmen, Online-Shop oder Geschäft die digitalen Güter zu akzeptieren, ist allerdings nicht so einfach.
Gründe für Krypto-Zahlungen
Allgemein akzeptierte Zahlungsmittel wie etwa in El Salvador sind Kryptowährungen hierzulande nicht. Die Zahl der Besitzer ist noch immer klein und viele nutzen sie entweder zum Spekulieren oder als Wertspeicher. Dennoch gibt es auch einige Krypto-Enthusiasten unter ihnen, die mit Kryptowährungen bezahlen wollen, um dadurch die Adoption weiter voranzutreiben und ein Zeichen zu setzen. Hier muss das Geschäft oder das Unternehmen selber Nachforschungen anstellen, ob solche Menschen zu der eigenen Kundschaft gehören (technik-affin, männlich, jung, risikobereit). Dann könnte die Nachricht, Kryptowährungen als Zahlungen zu akzeptieren, durchaus eine effektive Marketingstrategie sein und den ein oder anderen neuen Kunden binden. Zusätzlich wird das Unternehmen als innovativ und forsch wahrgenommen und erscheint nebenbei auf Maps und in Artikeln, die sich mit dem Bezahlen per Kryptowährungen befassen.
Einrichtung einer Wallet
Bei Kryptowährungen ist jeder seine eigene Bank. Ein Unternehmen oder Geschäft, welches Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptiert, leitet die gezahlten Coins und Tokens an die eigene Wallet weiter, nicht auf ein Bankkonto. Dadurch entfallen auch die geschäftlichen Verträge mit der Bank. Stattdessen müssen sich die Betreiber der Wallet selber um den Public und Private Key kümmern. Der Public Key oder öffentliche Schlüssel ist die Adresse, an welche sich die Kryptowährungen senden lassen. Der Private Key hingegen muss geheim bleiben, denn er funktioniert ähnlich wie ein Passwort. Mit ihm erhalten die Besitzer Zugriff auf die Bestände und können sie versenden, um etwa Rechnungen zu bezahlen.
Für Unternehmen stellt sich die Frage, wer diese Aufgabe übernehmen soll. Sollen sich externe IT-Dienstleister dafür engagieren lassen oder sollte man sich an eine Krypto-Börse mit Business-Account wenden? Kleinere Geschäfte können diese Aufgabe selbst übernehmen, wobei die Leitung dem Mitarbeiter vertrauen können muss, dass er mit dem Schlüssel nicht die Bestände auf eine eigene Wallet zieht und sich mit ihnen davonmacht. Für die Schäden haften Unternehmer schließlich selbst, es gibt keine Bank, welche einem dabei unterstützt.
Welche Kryptowährung darf es sein?
Es steht Unternehmen und Geschäften frei zu wählen, welche Kryptowährungen sie als Zahlungsmittel akzeptieren wollen. Bitcoin (BTC) dürfte den meisten zuerst in den Sinn kommen, es bieten sich jedoch auch Ethereum (ETH), Litecoin (LTC), Dash (DASH) oder Monero (XMR) und viele weitere an. Sogenannte Meme-Coins wie Dogecoin (DOGE) oder Shiba Inu (SHIB) könnten ebenfalls eine Überlegung wert sein. Auch hier kommt es auf die Kundschaft an. Durch die Wahl der Kryptowährung gibt das Unternehmen oder Geschäft selber ein Statement ab und positioniert sich. Sogenannte „Privacy Coins“ etwa wie Monero sind dort sinnvoll, wo die Zielgruppe besonders auf Anonymität bedacht, eher kritisch eingestellt und sehr bewandert in Sachen Technologien ist. Meme-Coins wie Dogecoin könnten vor allem bei einer eher jungen und auf Unterhaltung fokussieren Gruppe punkten.
Wie wirtschaftlich sind Kryptowährungen als Zahlungsmittel?
Mit Bitcoin und Co. lassen sich noch immer keine Rechnungen bezahlen, weder die Miete für die Räumlichkeiten, noch die Einkäufe und laufenden Kosten. Die Mitarbeiter werden aus denselben Gründen ebenfalls keine Kryptowährungen als Gehalt akzeptieren. Sie müssen also in Euro umgewandelt werden oder sie werden als Anlage hinterlegt. Der Umtausch in Euro ist nicht kompliziert, jedoch eine weitere Hürde. Gegebenenfalls lässt er sich automatisieren, indem Kryptowährungen gleich nach der Bezahlung umgewandelt und aufs Konto eingezahlt werden. Das setzt jedoch die notwendige Infrastruktur und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit Börsen und IT-Dienstleister voraus.
Alternativ lassen sich die Kryptowährungen als Wertanlage halten. Die Kurse von Bitcoin und den anderen Kryptowährungen sind noch immer äußerst volatil, wobei es unterschiedliche Phasen gibt. Mal befinden wir uns im Bärenmarkt und die Kurse sinken, nach einigen Monaten steigen sie wieder, erst langsam, dann sprunghaft und erklimmen neue Höhen. Andere Phasen sind eher langweilig und die Kurse von einem stetigen Seitwärtstrend bestimmt. Bisherige Erkenntnisse weisen daraufhin, dass sich der Krypto-Markt in einem Vier-Jahres-Zyklus befindet, mit dem Halving von Bitcoin als Vorbote des nächsten Allzeithochs. Das dürfte diesmal um 2024/2025 geschehen. Bis dahin könnten Unternehmen Schwierigkeiten haben, ihre wachsenden Krypto-Bestände zu halten. Schließlich müssen sie Rechnungen und Gehälter bezahlen. Wenn das Geschäft gerade nicht gut läuft, dann müssen möglicherweise die Coins und Tokens verkauft werden. Sollten die Kurse gerade niedriger stehen als zu dem Zeitpunkt, als diese erworben worden, dann macht das Unternehmen Verluste.
Steuerliche Aspekte
Steuern sind immer in Euro fällig, auch auf Geschäfte mit Kryptowährungen. Das gilt für die Umsatzsteuer gemäß § 15 EStG genauso wie auf Einkommens-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Steuern sind unabhängig davon fällig, wo sich der Preis der Kryptowährungen aktuell befindet und regelmäßig zu zahlen. Es macht auch keinen Unterschied, ob das Unternehmen mit ihnen Profit macht oder Verluste erleidet.
Rechtliche Bedenken
Die MiCA-Verordnung der EU hat Klarheit in einigen Belangen hinsichtlich der Kryptowährungen geschaffen, jedoch beziehen diese sich zumeist auf Unternehmen, bei denen Kryptowährungen selber Gegenstand der Geschäftspraxis sind. Zudem können Unternehmen laut dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) § 1 Begriffsbestimmungen als Finanzdienstleister eingestuft werden, wenn sie Kryptowährungen für andere halten. In diesem Fall wäre eine Lizenz von der BaFin notwendig.
Widerruf bei Käufen
Kunden in Deutschland haben ein Widerrufsrecht und das betrifft ebenfalls den Einkauf mit Kryptowährungen und den B2B-Bereich. Theoretisch können Vertragspartner ihre Käufe wieder rückgängig machen und dadurch von Wertsteigerungen der Kryptowährungen profitieren, da das Unternehmen gezwungen ist, den Vertragspartner mit demselben Zahlungsmittel zurückzuzahlen. Spezielle Vertragsklauseln können dagegen helfen, etwa indem festgelegt wird, dass der Wert der Währung dem Wert entspricht, den sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses innehatte.