Zulagenrendite als Argument – Riester Rente noch interessant
Die Riester-Rente kommt in den Medien immer öfter relativ schlecht weg. Kritisiert werden zum Beispiel die lange Kapitalbindung und darüber hinaus die teilweise schlechten Renditen, mit denen Riester-Verträge aufwarten können. Allerdings wird in dem Zusammenhang häufig außer Acht gelassen, dass es immerhin bei der Riester-Rente Zulagen für Sparer gibt, die faktisch ein Geschenk des Staates darstellen.
Im Zusammenhang mit den entsprechenden Riester-Verträgen sollte daher auch die Zulagenrendite beachtet werden, die nämlich das Riester-Sparen durchaus auch heute noch interessant machen kann. Mit dem Thema Zulagenrendite möchten uns daher im folgenden Beitrag näher beschäftigen.
Was ist die Riester-Rente eigentlich?
Die meisten Bundesbürger haben schon einmal von der Riester-Rente gehört, wissen allerdings Zweifelsfall nicht immer, was sich dahinter genau verbirgt. Es handel sich dabei um eine staatliche Förderung, nämlich des Aufbaus einer privaten Altersvorsorge. Benannt ist die Riester-Rente nach Walter Riester, einem SPD-Politiker. Durch die Zulagen innerhalb der Riester-Rente sollen Sparer einen Anreiz bekommen, etwas zum Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge zu tun. Die tragende Säule der Riester-Rente sind dementsprechend die Zulagen, die für Sparer faktisch ein Geschenk des Staates darstellen.
Worin besteht die Riester Förderung?
Wenn von der Riester Förderung gesprochen wird, dann sind damit in erster Linie die Zulagen gemeint, die an die Riester-Sparer gezahlt werden. Diese Zulagen fließen stets in den entsprechenden Riester-Vertrag ein, für den sich der Sparer entschieden hat. Insgesamt gibt es drei mögliche Zulagen innerhalb der Riester Förderung, nämlich:
- Grundzulage
- Kinderzulage
- Berufseinsteigerbonus
Den Berufseinsteigerbonus möchten wir kurz nennen, denn dieser beläuft sich einmalig auf 200 Euro für alle Berufseinsteiger, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die zwei anderen Zulagen, nämlich Grund- und Kinderzulage, werden hingegen dauerhaft während der gesamten Laufzeit des Riester-Vertrages einmal im Jahr gezahlt. Die Basis ist jedoch die Grundzulage, die der einzelne Riester Sparer erhält. Diese Zulage kann sich im besten Fall auf 175 Euro im Jahr belaufen. Dafür muss der jeweilige Riestersparer mindestens vier Prozent seines monatlichen Einkommens in den gewählten Riester-Vertrag fließen lassen.
Besonders lohnenswert ist die Riester-Rente deshalb für Familien mit Kindern, weil dann nicht nur zwei Eltern jeweils die Grundzulage von 175 Euro erhalten können, sondern darüber hinaus gibt es zusätzlich eine Kinderzulage. Diese beträgt je minderjährigem Kind im Haushalt pro Jahr 300 Euro. Nur unter der Voraussetzung, dass ihr Kind bereits vor 2008 geboren wurde, gibt es noch die verminderte Zulage von 185 Euro im Jahr. Eine Familie mit zwei Kindern würde also im besten Fall pro Jahr 950 Euro an Zulagen erhalten.
Wie erhalte ich die Zulagen der Riester-Rente?
Um die Zulage der Riester-Rente zu erhalten, müssen Sie zuvor einen Riestervertrag abschließen. Dabei handelt es sich um spezielle Sparverträge, die als riesterfähig bezeichnet werden. In erster Linie haben Sie die Auswahl aus den folgenden Sparplanarten:
- Banksparplan
- Rentenversicherung (private)
- Fondssparplan
- ETF-Sparplan
Andere Sparplanformen, insbesondere Aktien- und Edelmetallsparpläne sowie die Kapitallebensversicherung, sind hingegen nicht riesterfähig. Wenn Sie sich also für ein solches Produkt entscheiden, können Sie die Riester Zulagen nicht dort einfließen lassen. Hätten Sie hingegen beispielsweise einen ETF-Sparplan gewählt, würden die entsprechenden Zulagen (nach Beantragung) Jahr für Jahr entsprechend in den Sparvertrag eingezahlt.
Was ist die Zulagenrendite?
Unser Hauptthema ist die Zulagenrendite, die dazu führt, dass Riesterverträge durchaus auch im Jahre 2022 noch sehr interessant für Sparer sein können. Was nun ist im Detail mit der Zulagenrendite eigentlich gemeint? Jeder Riestervertrag hat grundsätzlich eine Rendite, wie zum Beispiel der Fondssparplan, bei dem durchschnittliche Jahresrenditen zwischen fünf und sieben Prozent liegen. Das ist allerdings nicht gemeint, wenn von der Zulagenrendite gesprochen wird. Stattdessen handelt es sich um den Ertrag, den der Sparer ausschließlich aufgrund der vom Staat gezahlten Zulagen, also der Grund- und einer eventuellen Kinderzulage, generiert.
Um die Zulagenrendite zu ermitteln, müssen Sie zum einen wissen, wie hoch die Ihnen gutgeschriebenen Zulagen sind und darüber hinaus, welchen Eigenanteil Sie Monat für Monat in den Riester-Vertrag einzahlen. Aus diesen zwei Zahlen lässt sich relativ einfach anhand der folgenden Formel die Zulagenrendite ermitteln:
Zulagen * 100 / (Eigene Einzahlungen + Zulagen) = Zulagenrendite
Was natürlich relativ abstrakt klingt, möchten wir gern mit Zahlen aus der Praxis näher erläutern. Nehmen wir dazu an, dass Sie insgesamt pro Jahr Riesterzulagen in Höhe von 950 Euro erhalten, weil es in Ihrem Haushalt zwei Riester-Sparer und zwei Kinder gibt, für die eine Kinderzulage gezahlt wird. Sie selbst zahlen insgesamt jeweils 100 Euro monatlich in den entsprechenden Riester-Vertrag ein. Dementsprechend ergibt sich ein jährlicher Eigenanteil von zusammen 2.400 Euro. Diesen müssen wir nun noch in ein Verhältnis zu den Riester-Zulagen setzen, sodass sich folgende Berechnung ergibt:
950 * 100 / (2.400 Euro + 950 Euro) = 28,35 Prozent
Die Zulagenrendite beträgt in diesem Beispiel also über 28 Prozent. Nun werden Sie sich vielleicht wundern, dass diese Rendite so hoch ausfällt. Mit gewöhnlichen Geldanlagen, zumindest nicht mit solchen Finanzprodukten, die kein extrem hohes Risiko haben, dass sich derartige Renditen nicht ansatzweise erzielen. Das ist eben die Besonderheit der Zulagenrendite, die darauf basiert, dass Sie vom Staat geschenktes Geld erhalten, nämlich Form der Riester Zulagen. Exakt aufgrund dieser Zulagenrendite ist die Riester-Rente aus Sicht vieler Experten nach wie vor sehr interessant und vor allem für Familien mit Kindern auch durchweg attraktiv.
Wie hoch ist die Zulagenrendite auch bei Alleinstehenden?
Etwas anders kann sich die Situation für Alleinstehende darstellen, denn dann ist die Zulagenrendite oft deutlich geringer als bei Familien mit Kindern. Abhängig ist die Höhe der Zulagenrendite nämlich einerseits vom Eigenanteil, der in den Sparvertrag fließt und zum anderen natürlich von der Anzahl und Höhe der entsprechenden Grundlagen. Lassen Sie uns deshalb ein weiteres Beispiel aufführen, bei dem um es die Riester-Rente eines Alleinstehenden geht. Die Rechnung könnte in dem Fall wie folgt aussehen:
Eigene Einzahlungen pro Jahr: 3.600 Euro
Grundzulage: 175 Euro
Zulagenrendite: 4,63 Prozent
Wie Sie erkennen, ist die Zulagenrendite nun erheblich geringer als in unserem vorherigen Beispiel mit der Familie. Das liegt natürlich einerseits daran, dass die jährlichen Zulagen nicht 950 Euro, sondern nur 175 Euro betragen. Zum anderen zahlt der Alleinstehende auch wesentlich mehr Eigenanteil in den Sparvertrag ein, was die Zulagenrendite noch einmal mindert. Bei einem solchen Ergebnis kann man durchaus darüber nachdenken, ob man die Riester-Förderung überhaupt in Anspruch nimmt oder sich zum Beispiel für einen prinzipiell sehr renditestarken Aktiensparplan entscheidet, auch wenn es dort keine Riester Förderung gibt.