Landgericht München bestätigt Zulässigkeit der Klimaklage gegen BMW
Die Bundesgeschäftsführerinnen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gehen mit ihrer Klimaklage gegen BMW in die nächste Instanz. Zwar hat das Landgericht München die Klage in erster Instanz abgewiesen, die Klage aber ausdrücklich als zulässig bewertet und in der schriftlichen Urteilsbegründung betont, dass das Urteil nur in aktuellem Kontext gefallen sei. Der Vorsitzende Richter hob in der mündlichen Urteilsbegründung hervor, dass die Klage bei unzureichenden Klimaschutzbemühungen in der Zukunft erfolgreich sein kann. Die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sowie die DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner sehen sich daher in ihrer Klagestrategie gegenüber besonders klimaschädlichen Industrieunternehmen bestätigt und kündigen an, in Berufung zu gehen und nun vor das Oberlandesgericht München zu ziehen.
Ziel der Klage ist der vollständige Ausstieg von BMW aus dem Verbrennungsmotor bei Neuwagen bis 2030 sowie eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen der bis 2030 verkauften Neufahrzeuge. Nach Ansicht der DUH ist BMW verpflichtet, im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes zu handeln. Allein durch die 2021 verkauften Autos war BMW weltweit für 62,2 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich – mehr als Länder wie Finnland, Norwegen oder Portugal pro Jahr emittieren.
Dazu Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klage vertritt: „Mit dem heutigen Urteil steht fest, dass unsere Klage erfolgreich sein wird, wenn absehbar ist, dass die Klimaschutzziele nicht eingehalten werden. Wird der Klimaschutz durch Politik und Unternehmen weiter verschleppt, wird unsere Klage somit zukünftig erfolgreich sein. Denn Konzernen, die einen CO2-Fußabdruck haben, der größer ist als der vieler Nationalstaaten, obliegt eine Sorgfaltspflicht zu ausreichendem Klimaschutz.“
Dazu Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Nach dem Urteil in unserer Klage gegen Mercedes-Benz bestätigt nun auch das Gericht im Falle BMW die Zulässigkeit unserer Klage. In der Urteilsbegründung haben die Richter klar zum Ausdruck gebracht, dass der Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch für Klagen wie unsere eine maßgebliche Leitentscheidung ist. Ich hoffe, dass BMW nun endlich sein klimaschädliches Geschäftsmodell ändert. Der Konzern gehört in Deutschland und sogar weltweit zu den Konzernen, die am aggressivsten gegen wirksamen Klimaschutz kämpfen. BMW muss bis 2030 komplett aus dem Verbrennungsmotor aussteigen. Durch die schnelle Verhandlung und Entscheidung des Landgerichts ist der Weg frei für eine hoffentlich noch 2023 stattfindende Berufungsverhandlung und im Anschluss vermutlich Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof spätestens 2024. Wir werden BMW und Mercedes-Benz zu einem Ausstieg aus dem Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor bis 2030 zwingen.“
Dazu Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Das Geschäftsmodell von BMW baut auf der Zerstörung unserer Lebensgrundlagen auf. Wir lassen uns die bewusst in Kauf genommene Klimaschädigung durch diesen Konzern nicht länger gefallen. Gerade nach der heutigen Entscheidung des Gerichts sind wir zuversichtlich, dass höhere Instanzen sich hinter uns und damit das Klima stellen werden. Wir sind bereit, diesen Kampf für das Klima bis vor den Bundesgerichtshof zu tragen.“
Die Geschäftsführerinnen der DUH klagen neben BMW auch gegen den Autokonzern Mercedes-Benz und den Öl- und Erdgaskonzern Wintershall Dea. Das Verfahren gegen Mercedes-Benz liegt aktuell vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht. Gegen Wintershall Dea findet die Verhandlung am 24. August 2023 vor dem Landgericht Kassel statt. Die DUH hatte 2021 gemeinsam mit Greenpeace – die Klagen gegen VW unterstützen – diese ersten Verfahren gegen klimaschädliche Konzerne nach dem wegweisenden Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts bekannt gegeben.