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Ein Jahr Rücknahmepflicht von Elektroschrott

von WirtschaftsWiki.de Redaktion - Wirtschaftsmagazin
6. Juli 2023
in Handel
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Ein Jahr Rücknahmepflicht von Elektroschrott
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Ein Jahr Rücknahmepflicht von Elektroschrott

Die seit dem 1. Juli 2022 geltende Rücknahmepflicht von Elektroschrott für größere Super- und Drogeriemärkte wird schlecht oder gar nicht umgesetzt. Das ist das Ergebnis von Testbesuchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Zeitraum von Mai bis Juni 2023. Dabei wurden stichprobenartig 38 Filialen von 14 Supermarkt– und Drogeriemarktketten getestet. Weil bei mehr als der Hälfte der untersuchten Märkte keine Elektroaltgeräte zurückgegeben werden konnten, geht die DUH rechtlich gegen Aldi-Nord, Aldi-Süd, Lidl, Edeka, Rewe, Netto Marken-Discount, Netto Nord, Penny, real, dm und Rossmann vor. Die Unternehmen sollen sich dazu verpflichten, die festgestellten Verstöße gegen die Rücknahmepflicht abzustellen und für die Zukunft auszuschließen. In keinem einzigen der getesteten Märkte konnte die DUH außerdem ein gutes Informations- und Rücknahmekonzept für Elektroschrott feststellen.

Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden dazu auf, die Rücknahme- und Informationspflichten des Handels endlich zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren. Von Bundesumweltministerin Steffi Lemke fordert die DUH verbesserte Vorgaben zur Rücknahme von Elektroschrott für die anstehende Novellierung des Elektrogesetzes. Supermarktfilialen versuchen immer wieder, sich mit ihrer vermeintlich zu kleinen Gesamtverkaufsfläche aus der Verantwortung zu ziehen. Die DUH fordert daher eine kostenlose Rücknahmepflicht für Elektrogeräte unter 50 cm Kantenlänge ab mindestens 100 Quadratmeter statt 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche für den gesamten Handel.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Es ist ein Armutszeugnis, dass wir trotz einer gesetzlichen Rücknahmepflicht in mehr als der Hälfte aller von uns getesteten Supermarkt- und Drogeriemarktfilialen keine Elektroaltgeräte abgeben konnten. Wir sehen bei den betroffenen Märkten eine massive Blockadehaltung gegen geltende Gesetze. Gegen dieses verantwortungslose Verhalten müssen die Vollzugsbehörden der Bundesländer endlich konsequent vorgehen und auch Umweltministerin Steffi Lemke muss die Rücknahme- und Informationspflicht für den Handel konkretisieren und ausweiten. Die Sammelquote für Elektroschrott in Deutschland ist mit nur 39 Prozent katastrophal schlecht, obwohl die gesetzliche Vorgabe bei 65 Prozent liegt. Die sachgerechte Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten ist besonders umweltrelevant – denn sie enthalten nicht nur Wertstoffe für ein Recycling, sondern auch Schadstoffe wie Flammschutzmittel, Schwermetalle oder leicht entzündbare Akkus. So lange verantwortliche Landesbehörden Rücknahmepflichten nicht oder nur unzureichend überprüfen, werden wir auch weiterhin Supermärkten und Drogerien bei der Einhaltung von Umweltgesetzen auf die Finger schauen.“

Neben Verstößen gegen die gesetzliche Rücknahmepflicht wurden Verbraucherinnen und Verbraucher zumeist schlecht oder gar nicht über die Rückgabe aufgeklärt. Die Rücknahme an der Kasse führte in vielen Fällen zu unangenehmen Situationen und ein Großteil des Personals war schlecht geschult. Zurückgenommene Geräte wurden außerdem teilweise lose und unsachgemäß im Kassenbereich zwischengelagert. Dies ist besonders bei quecksilberhaltigen Energiesparlampen oder Geräten mit Lithium-Ionen-Akku gefährlich und höchst bedenklich.

Viktor Miruchna, Referent Kreislaufwirtschaft bei der DUH: „Damit Verbraucherinnen und Verbraucher Altgeräte überhaupt zurückgeben, müssen sie darüber informiert sein, wie und wo sie ihre Geräte abgeben können. In zwei Drittel der von uns getesteten Märkte wurden Kundinnen und Kunden entweder gar nicht oder nicht ausreichend über das Rücknahmeangebot informiert – darunter dm, Kaufland, Penny, Lidl oder Rewe. Ein einziges Schild im gesamten Markt oder leicht übersehbare, versteckte und kleine Schilder sind nicht akzeptabel. Das Elektrogesetz schreibt zwar eine gute Sichtbarkeit der Informationstafeln vor, aber es braucht eine klarere gesetzliche Präzisierung zur Umsetzung, zum Beispiel bei der Mindestgröße und Platzierung der Informationsschilder.“

Eine verbraucherfreundliche Rücknahmepraxis von alten Elektrogeräten gelingt mit Hilfe von professionellen Sammelbehältnissen in der Nähe des Kassenbereiches oder durch eine persönliche Abgabe bei Mitarbeitenden. Ein Blick des Kassenpersonals auf die Sammelbehälter ist zwingend notwendig, um sowohl Fehleinwürfe oder eine Beraubung zu verhindern. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, braucht es außerdem ausreichend geschultes Personal. Entscheidende Kriterien für eine sachgerechte Sammlung sind Praktikabilität, Brandschutz, Beraubungssicherheit und die Möglichkeit einer zerstörungsfreien Erfassung.

Pressemeldung von  DUH

Tags: DUHElektroschrottRücknahmepflicht
WirtschaftsWiki.de Redaktion - Wirtschaftsmagazin

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