Mit Ackerwildkräutern zu mehr Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen
Acker-Hahnenfuß, Acker-Wachtelweizen oder Sand-Mohn – Ackerwildkräuter leisten einen großen Beitrag zur biologischen Vielfalt der Agrarlandschaften. Im Projekt „Lebensfelder Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern“ entwickeln die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und die Bayerische KulturLandStiftung ein Regelwerk für das Sammeln, Vermehren und Ansiedeln von Ackerwildkräutern. Diese einheitlichen Praxisstandards für landwirtschaftliche und saatgutvermehrende Betriebe sowie für Naturschutz-Akteure liefern die Grundlage, um eine artenreiche Ackerbegleitflora in Deutschland großflächig wiederherzustellen. Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fördern das Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit rund 2 Millionen Euro.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Im Fokus dieses Naturschutzprojektes steht eine oft unterschätzte Gruppe an Pflanzen, die typischerweise auf Ackerland wachsen. Denn eine artenreiche Flora ist wertvoll und macht unsere Agrarökosysteme resilienter: Sie schafft Lebensraum und Nahrung für zahlreiche Insekten, dient dem Erosionsschutz und wertet das Landschaftsbild auf. Darüber hinaus sind viele Ackerwildkräuter wichtige Zier-, Heil- und Nahrungspflanzen.“
BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: „Die einst vielfältige Ackerbegleitflora ist heute kaum noch vorhanden. Nutzungsänderungen und die Intensivierung der Landwirtschaft haben dazu geführt, dass viele konkurrenzschwache Pflanzenarten mittlerweile in ihrem Bestand gefährdet sind – deutschlandweit trifft das auf mehr als 90 von 323 Ackerwildkrautarten zu. Einige Arten wie die Saat-Schuppenmiere oder die Saat-Acker-Trespe sind bereits ausgestorben. Daher ist es wichtig, dass sich Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam für das Projekt „Lebensfelder“ und damit für die Erhaltung dieser einzigartigen Flora einsetzen.“
Hintergrund
Die sogenannte Ackerbegleitflora ist heute kaum noch vorhanden, ihre Arten sind stark gefährdet. Bemühungen zum Schutz von Ackerwildkräutern konnten diese Entwicklung bisher nicht umkehren. Renaturierungsmaßnahmen von Ackerflächen durch die Wiederansiedlung gefährdeter Ackerwildkrautarten werden bislang kaum umgesetzt. Aus diesem Grund sollen im Projekt „Lebensfelder“ bundeseinheitliche Praxisstandards entwickelt werden. Diese werden in Kooperation mit Landwirtschafts- und Gartenbaubetrieben in insgesamt vier Projektgebieten in NRW und Bayern modellhaft umgesetzt. Hierbei werden ausgewählte Zielarten auf geeigneten Empfängerflächen ausgebracht. So entstehen „Lebensfelder“, die dem Erhalt vielfältiger Ackerlebensgemeinschaften dienen.
Die Effekte der Projektmaßnahmen auf die Segetalflora, wie Ackerbegleitflora auch genannt wird, werden in jedem Modellgebiet erfasst. Damit die Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Ackerwildkrautpopulationen auch von landwirtschaftlichen Betrieben angenommen und akzeptiert werden, findet eine ausführliche Öffentlichkeitsarbeit statt. Projektbegleitend wird hierzu eine Evaluation anhand sozio-ökonomischer Kriterien durchgeführt.
Die entwickelten Praxisstandards sowie die Ergebnisse der modellhaften Umsetzung werden neben Tagungen und Feldtagen zum Wissenstransfer auch in einem Praxishandbuch veröffentlicht. Dieses soll die Basis für die Anerkennung neuer Maßnahmen zum Schutz der Segetalflora in Förderprogrammen und Kompensationsmaßnahmen bilden.
Pressemeldung von Bundesamt für Naturschutz